Gymnasiale Oberstufe - Ganztagsschule in Angebotsform - Schwerpunktschule

Zur allgemeinen Hochschulreife gehört die Kenntnis von zwei Fremdsprachen. Da die Schülerinnen und Schüler hier unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, gelten spezifische Bedingungen:

 

Schülerinnen und Schüler, die seit der 7. Klasse Englisch und Französisch lernen, müssen mindestens eine der beiden Sprachen bis zum Abitur weiter belegen. Dabei ist es gleichgültig, ob die erste oder die zweite Fremdsprache gewählt wird. Darüber hinaus kann eine 3. Fremdsprache als Grundfach gewählt werden. Latein, Französisch und Italienisch stehen hier zur Wahl.

Schülerinnen und Schüler, die in den Klassenstufen 7 bis 10 nicht am Unterricht der zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, können diese in der Oberstufe in speziell eingerichteten Kursen erlernen. Ab Jahrgangsstufe 11 müssen sie eine zweite Fremdsprache belegen und sie dann bis zum Abitur weiterführen. Die neue Fremdsprache wird in einem fünfstündigen Grundkurs unterrichtet, so dass sich die Stundenzahl pro Woche um zwei Stunden erhöht; die Belegung eines Leistungskurses in der neuen Fremdsprache ist nicht möglich. Zur Zeit bieten wir Französisch oder Latein an.

Die erste Fremdsprache muss in diesem Fall mindestens ein weiteres Jahr lang belegt werden. Danach kann sie nur dann abgewählt werden, wenn sie, entsprechend der MSS-Ordnung, durch ein Fach ersetzt wird, das in Jahrgangsstufe 11 freiwillig, d.h. zusätzlich zu den verpflichtenden Grundkursen, besucht wurde.



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